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Aus dem Archiv

Immer da, wo Menschen zusammenkommen, gibt es Dönekes, Sprüche und Kuriositäten, die wir hier beispielhaft aufgelistet haben und die auch weiterhin fortgesetzt werden können.

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Auf körperliche Ertüchtigung wurde in den frühen Zeiten unserer lieben Staufia größten Wert gelegt. Besonders das Rudern stand hoch im Kurs. Immerhin lagen drei Staufenboote an der Gronau, die der Bootswart, Dr. Josef Aengenendt, betreute. Seine Begeisterung für diesen Wassersport ließ ihn sogar Verse schmieden:

 

Stark der Arm und klar das Auge,

Braun die Wange, frisch der Mut

Furchen Staufias Ruderknechte

Froh des Rheines grüne Flut.

Und der grau-weiß-blaue Wimpel

und das Fähnlein an der Brust

Sollen allezeit verkünden

Euch von Staufen Ruderlust.

 

 

Wie ernst es mit dem Sport genommen wurde, berichten Konvent-Protokolle aus den 20er Jahren:

 

B.C. vom 30. April 1928:

„Neben dem satzungsgemäßen Rudersport sollen tunlichst Tennis und Leichtathletik betrieben werden. Es wird sehr empfohlen, das allgemeine deutsche Sportabzeichen zu erwerben.

Antrag: 1 x Schwimmen und 2 x Rudern off in der Woche zu betreiben, während die dritte Sportart jedem freisteht. Beim Rudersport sind Vergnügungsfahrten nur außerhalb der Übungszeiten und diese nur solchen Bbr.Bbr. gestattet, die das Ruderabzeichen erworben haben.

 

- Einstimmig angenommen.“

 

 

Unsportlichen Bundesbrüdern wurde das Leben ziemlich sauer gemacht, wie uns das Schicksal des Bbr. Limburg lehrt:

 

B.C. vom 6. Februar 1928

„Antrag: Limburg muss bis zum Ende des Semesters eine Prüfung bei einem Schwimmmeister abgelegt haben. Andernfalls ist Limburg eo ipso i.p. dimittiert.

 

- Einstimmig angenommen.“

 

 

Doch der wasserscheue Staufe zeigte guten Willen und erntete Milde:

 

D.C. vom 5. März 1928 Praes. AH Virnich

„Antrag: Der C. ist der Meinung, dass Limburg sich alle Mühe gegeben habe, das Schwimmen zu erlernen, dass aber seine Bemühungen an der Kürze der Zeit gescheitert seien. L. hat bis zum Ende der Osterferien einen Beweis zu erbringen, dass er schwimmen kann.

 

- Einstimmig angenommen.“

 

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Damenbekanntschaften“ dieses Thema beschäftigte hin und wieder die Konvente:

 

B.C. vom 9. Juni 1910

„Der X erklärt, Damenbesuche empfangen zu haben, mit Junkers. Im angeheiterten Zustand sei er mit J. im „Zillertal“ gelandet, wo einige Mädels der Damenkapelle durch seine Unvorsichtigkeit seine Adresse erfahren hätten, woraufhin sie ihren Besuch versprochen hätten. Dass sie das ausführen würden, habe er nie geglaubt. Er habe sie dann auch sofort abgefertigt ... .

 

Antrag: Dem Senior auf seine Selbstbeschuldigung zu erklären, der Convent habe keine Veranlassung gesehen, gegen ihn in dieser Sache vorzugehen.

 

- Angenommen.“

 

 

B.C. vom 8. Juli 1930

Antrag:

„F. Schm. erhält eine Rüge vor dem B.C. wegen seines Verhaltens, dass er sich mit einer Dame, deren Herkunft den gesellschaftlichen Ansprüchen der Corporation nicht genügt, in einer Form gezeigt hat, die der B.C. missbilligt. Ihm wird aufgegeben, in Zukunft einen offiziellen Verkehr mit dieser oder ähnlichen Damen zu vermeiden.

 

- Angenommen gegen 3 Stimmen, bei 6 Enthaltungen, mit 15 Stimmen.“

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Sauberkeit und gutes Benehmen“, auch darauf wurde streng geachtet:

 

B.C. vom 19. Mai 1930

Chargenkritik

„Dem Senior wird anheim gelegt, mehr auf reine Wäsche zu achten. Wenn er couleurfrei gibt, so sollen möglichst couleurfähige Lokale besucht werden – und er solle nicht noch zu dem Besuch eines verrufenen Lokals Anregung geben.

Der Consenior hat beim gemeinsamen Essen mehr darauf zu achten, dass Burschen und Füchse anständig essen.“

 

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Staufia oder die Leichtigkeit des Seins

 

Wenn auch die Vielfalt der Erlebnisse als Aktiver Anfang der 60er Jahre eine mehrbändige Darstellung fordern könnte, einiges sollte der Nachwelt unbedingt in Erinnerung gehalten werden. Da war einmal die unglaubliche Entschlussfähigkeit und Handlungsbereitschaft meiner Konsemester. Nichts wurde ausgesessen: der Erkenntnis folgte die unmittelbare Aktion.

 

Aber der Reihe nach: Ich arbeitete als strebsamer Jurastudent (ich bin ja geständig) an dem großen BGB-Schein und hatte, man wagt es kaum auszusprechen, in der Schlussphase der Hausarbeit einen der wichtigen Konvente (und alle waren und sind wichtig, das ist mir inzwischen ganz klar) glatt vergessen. Als ich nach einiger Zeit wieder auf‘s Haus - damals noch in der Quantiusstraße - zurückkehrte, eröffnete mir ein dort anwesender Bundesbruder: "Weißt du, was geschehen ist?" Ich wusste es nicht.

 

„Als du damals nicht zum Konvent erschienen bist, hat die Mehrheit einen Beschluss gefasst und dich kurzerhand rausgeschmissen." Als er mein etwas ratloses Gesicht sah, fuhr er, die Situation offensichtlich genießend, fort, man habe sofort anschließend einen neuen Konvent einberufen: "Du bist nahezu einstimmig wieder aufgenommen." Ich war weder von dem ersten noch dem zweiten Konvent informiert worden, aber wichtig war schließlich, dass ich nicht draußen, sondern drin war. Für mich war das jedenfalls ein dramatischer Hinweis darauf, was einem passieren kann, wenn man sich zu sehr an die Universität anlehnt. Dass die zweite Entscheidung auch für die Staufia die bessere war, sollte sich alsbald erweisen. Ich muss etwas ausholen.

 

Neben uns in der Quantiusstraße wohnte ein Fotograf, dem wir viele der beeindruckenden Portraitfotos verdanken, die unsere Wände zieren. Die geschäftliche, zugleich künstlerische Ebene war das eine, sie funktionierte, wie sich heute noch jeder überzeugen kann. Die leichte Erregbarkeit des Fotografen bildete das andere Element der wechselseitigen Beziehungen. Konkret: nach einer feuchtfröhlichen Feier holte der Nachbar, offensichtlich - aber unverständlich - genervt durch wohltönenden Männergesang, nach Mitternacht die Polizei zu Hilfe. Die beteiligten Bundesbrüder versprachen zwar absolute Ruhe, konnten aber das Versprechen nicht halten, da offenkundig noch einige Strophen der erst angesungenen Kommerslieder zu Ende gebracht werden mussten. Als die Polizei zum zweiten Mal erschien, versteckten sich die Bundesbrüder im Garten, so dass die Polizei unverrichteter Dinge wieder abzog.

 

Aber der Fotograf hatte eine weitere Institution eingeschaltet. Staufia erhielt eine Vorladung durch den Rektor der Universität. Die Aktivitas beauftragte mich mit ihrer Interessenwahrnehmung. Ich erschien also pünktlich zum vorgegebenen Termin. Nach einer sehr förmlichen Vorstellung forderte mich der Rektor auf, den Vorgang einmal in allen Einzelheiten zu schildern. Ich erläuterte daraufhin sorgfältig meine Legitimation und - als der Rektor ungeduldig werdend - mich eindringlich bat, nun endlich zur Sache zu kommen, erwiderte ich, ich sei zwar der Bevollmächtigte der Staufia, zum eigentlichen Vorgang könne ich aber nichts sagen, da ich an der besagten Veranstaltung nicht teilgenommen hätte. Der Rektor schien etwas aus dem Konzept gebracht, dachte nach und meinte schließlich, es wäre doch sinnvoller gewesen jemanden zu schicken, der bei dem Ereignis zugegen gewesen sei. Ich erwiderte, man könne doch nicht jemanden als Berichterstatter für eine Veranstaltung auswählen, die möglicherweise gar nicht oder jedenfalls nicht in der Art stattgefunden habe. Man könne auch nicht ausschließen, dass allem ein grandioses Missverständnis zugrunde liege.

 

Da nun einerseits ein fester Zeitrahmen für das Verfahren vorgesehen war, andererseits ein eigentlicher Untersuchungsgegenstand nicht zur Verfügung stand, unterhielten wir uns noch eine Weile über Studentenverbindungen und - auf gehobener Abstraktionsstufe - über das angemessene Benehmen von Studenten in der Öffentlichkeit, wobei ich in allen Punkten völlig mit seiner Magnifizenz einig war. Das Ergebnis schließlich für Staufia: Freispruch! Als mir der Rektor bei der Verabschiedung noch nahe legte, wir sollten uns in Zukunft besser vorsehen, war mir klar, dass es sich nur um einen Freispruch mangels Beweises, nicht wegen erwiesener Unschuld gehandelt hat. Was soll's: Freispruch ist Freispruch.

 

Die Musik hat immer bei Staufia eine entscheidende Rolle gespielt. Ich erinnere mich, dass ein Bundsbruder sich eines Abends bei mir danach erkundigte, ob das von ihm gestiftete Klavier auch sorgfältig behandelt werde. Ich versicherte ihm, dass dies selbstverständlich der Fall sei, es würde behandelt "wie ein rohes Ei." Für diesen Abend traf dies auch zu. Dass wenige Tage vorher zwei Bundesbrüder samt Klavier vom ersten Stock in freiem Fall die Treppe heruntergestürzt waren, wollte ich ihm nicht sagen.

 

Einmal hatte er nicht danach gefragt, zum anderen hatten Klavier und Bundesbrüder den Freiflug ohne sichtbaren Schaden überstanden. Im. Gegenteil: ich hatte den Eindruck, dass die Begleitung auf dem Klavier seit dieser Zeit irgendwie gelungener und harmonischer ausfiel, obwohl ich jetzt nicht exakt erklären könnte, worin diese Steigerung des akustischen Wohlgefühls instrumententechnisch ihre Begründung finden könnte. Warum sollte ich also damals einen Schockschaden bei einem verdienten Alten Herrn verursachen?

 

Welche Anforderungen das Prinzip der Amicitia und der einhergehende Solidaritätsgedanke bedeuten können, habe ich in einer Grenzsituation erfahren, die mich aufs Äußerste herausgefordert hat und die ich - auch in abgemilderter Form - niemand wünschen möchte.

 

Eines Tages kam ein Betriebswirtschaft studierender Bundesbruder mit einem "unmoralischen Angebot." Er kenne eine Betriebswirtin, Tochter und künftige Erbin des Inhabers einer großen Brauerei. Jene müsse den Juraschein machen. Das Verfahren sei denkbar einfach. Ich solle mich in den Klausurtermin setzen (eine Personen- oder sonstige Kontrolle gab es zu der Zeit nicht), solle die Klausur mit schreiben und die Kommilitonin "spicken" lassen. Sie habe bis zum Abitur viel Übung in dieser Kunst entwickelt. Eine weitere Hilfe sei nicht nötig. Angebotenes Honorar für mich: zwei Kästen Bier. Damals beging ich den entscheidenden Fehler: nicht, dass ich die Klausur tatsächlich mitgeschrieben habe, war der Fehlgriff, sondern dass ich gebeten hatte, die Kästen Bier auf‘s Haus zu liefern. Nachdem ich zwei Stunden die handelrechtliche Klausur zu einer Lösung zu bringen suchte, kam ich auf‘s Haus, in dem sich auffällig viele Bundesbrüder aufhielten. Bald wurde mir der Grund klar. Alle waren guter Stimmung, die Kästen standen auf dem Tisch, aber alle Flaschen waren leer - bis auf zwei! Das wollen nun Freunde sein, sagte ich mir in einem Anflug leichter Verbitterung, andererseits: es hätte noch schlimmer kommen können - wenn auch nicht viel!

 

Habe ich schon gesagt, dass in der Aktivitas Freundschaften entstanden, die ein Leben lang gehalten haben? Wenn nicht - dann soll dies abschließend hiermit geschehen sein.

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Jong, dat häss do feinjemaat !

 

Es war im Sommersemester 1950, wenn ich mich nach so langer Zeit richtig erinnere. Ich war damals zum zweiten mal Fuchsmajor unserer lieben Staufia und hatte beim Stiftungsfest die hohe Ehre, mit meinen Conchargen dem Senior Bernd Oestermann und dem Consenior, dem unvergessenen Karl Flecken im hohen Chor der Bonner Münsterkirche in voller Wichs und Fahne neben dem Hochaltar chargieren zu dürfen.

 

Es war ein festliches Hochamt, das von drei geistlichen alten Herren der Staufia zelebriert wurde: Zelebrant war unser alter "Hausgeistlicher" aus meiner Heimatstadt Eschweiler, AH Dechant Kirschbaum, assistiert von seinem "Kollegen" aus der Nachbarpfarre St. Marien in Eschweiler-Röthgen, Wilhelm Zohren und dem unvergessenen Staufenseelsorger der ersten Jahre nach Wiederbegründung, Pfarrer Gatzen von St. Paulus in Düsseldorf. Alle drei waren Staufenurgesteine, rheinische Frohnaturen reinster Provenienz. Der Zelebrant hatte seinen Nachbarpfarrer Zohren ausgewählt, das Evangelium dem hohen Anlass entsprechend festlich zu singen. AH Zohren war ein Hüne von Mann mit tiefer sonorer Stimme und er schmetterte die frommen Worte in einer Lautstärke durch die Münsterkirche, dass sie den letzten Schläfrigen hinten in der Taufkapelle aufgeweckt hätten. Nach der Verkündigung brachte er das Evangelienbuch dem Zelebranten zurück, der normalerweise nach dem römischen Ritus dazu ein paar fromme Worte sagt.

 

Bbr. Kirschbaum wandelte diese Worte höchst persönlich um, indem er lobend und anerkennend halblaut sagte: "Jong, dat häss do feinjemaat !" für das Volk unten im Kirchenraum nicht hörbar, aber uns Chargen zu einem Schmunzeln veranlasste. Dem damaligen Ritus entsprechend wurde jede Messe mit dem sogenannten Schlussevangelium beendet und dies wurde in einem feierlichen Hochamt feierlich gesungen. Wer von den beiden Concelebranten, die ja auch  Messdiener waren, nun im Begriffe war, das Messbuch schließen zu wollen, weiß ich nicht mehr, jedenfalls flüsterte Kirchbaum ihm - uns dreien mit der Fahne deutlich hörbar - zu: "Loss dat Booch op, ech moss noch segne !"

 

Unvergessenes über die Gräber dreier lieber unvergessener Bundesbrüder hinaus!

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